Telefonzeiten von zwei Stunden pro Woche, unbeantwortete E-Mails. Bei uns haben Sie feste Ansprechpartner mit verbindlicher Rückmeldung.
Verspätete Nebenkostenabrechnungen kosten Sie echtes Geld: Nachforderungen verfallen nach Ablauf der Jahresfrist.
Jeder aufgeschobene Schaden wird teurer – und jeder unzufriedene Mieter wechselt irgendwann. Kleinreparaturen erledigt unser eigenes Team.
Im Eigentümerportal sehen Sie jeden Vorgang, jeden Beleg und jeden Status – ohne nachzufragen.
Große Verwaltungen priorisieren große Bestände. Wir betreuen auch einzelne Wohnungen und kleine Mehrfamilienhäuser mit gleicher Sorgfalt.
Vier Schritte – Ihr Aufwand liegt praktisch vollständig im ersten und zweiten.
Wir sehen uns gemeinsam Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres bestehenden Verwaltervertrags an und legen einen realistischen Übernahmetermin fest.
Die Kündigung muss von Ihnen als Eigentümer erfolgen. Auf Wunsch bereiten wir das Schreiben vor – Sie unterschreiben und senden es ab.
Wir fordern alle Unterlagen an, prüfen sie auf Vollständigkeit, übernehmen Daten und Verträge und stimmen offene Punkte direkt mit der alten Verwaltung ab.
Ihre Mieter erhalten ein Informationsschreiben und Portalzugang, Sie Ihren Eigentümerzugang. Ab dem Übernahmetag läuft alles über uns.
Entscheidend ist Ihr Verwaltervertrag: Prüfen Sie Laufzeit, Kündigungsfrist und die vereinbarte Form. Bei Mietverwaltungsverträgen sind Fristen von drei bis sechs Monaten zum Jahresende üblich, es gibt aber auch kürzere Regelungen. Senden Sie die Kündigung nachweisbar – und auf Wunsch bereiten wir das Schreiben für Sie vor.
Unter anderem Mietverträge und Nachträge, Mieterdaten, Kautionsnachweise, Buchhaltungs- und Abrechnungsunterlagen, Wartungs-, Versorgungs- und Versicherungsverträge sowie Schlüssel und Objektdokumentation. Wir fordern alles an und melden uns bei Lücken direkt bei der Vorverwaltung – nicht bei Ihnen.
Ihre Mieter erhalten ein sachliches Informationsschreiben mit neuen Kontaktdaten und dem Zugang zum Mieterportal. An den Mietverträgen ändert der Verwalterwechsel nichts. Erfahrungsgemäß fällt Mietern vor allem auf, dass Anliegen schneller bearbeitet werden.
Ja, sofern Ihr Vertrag es zulässt. Wir übernehmen Objekte auch unterjährig; die laufende Abrechnungsperiode teilen wir dann sauber ab, damit die Nebenkostenabrechnung nachvollziehbar bleibt.
Mehr zu unseren Leistungen: Mietverwaltung im Detail → · Mietverwaltung Köln →
Sechs Fragen, eine Minute. Sie erhalten sofort eine Einschätzung – ohne Eingabe von Kontaktdaten.
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Der Selbsttest ist eine erste Orientierung und ersetzt keine rechtliche Prüfung Ihres Verwaltervertrags.
Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Objekts. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob und ab wann ein Wechsel sinnvoll ist – auch dann, wenn es sich für Sie noch nicht lohnt.
Kostenlos, unverbindlich, vertraulich.